Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen SiegelAI — Gerhard Wasilenko (nachfolgend „Anbieter“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) über IT-Dienstleistungen im Bereich lokaler KI-Infrastruktur.
2. Vertragsgegenstand
Der Anbieter überlässt Software zur dauerhaften Nutzung, erbringt Leistungen der Planung, Einrichtung und Einweisung und übernimmt die laufende Betreuung. Auf Wunsch beschafft er Hardware; diese wird auf Rechnung und Namen des Kunden erworben, sodass Kaufvertrag, Gewährleistung und Herstellergarantie unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Händler bzw. Hersteller bestehen.
Maßgeblich für den Leistungsumfang sind das individuelle Angebot und die zugehörige Leistungsbeschreibung. Angaben auf der Website des Anbieters sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich in das Angebot übernommen werden.
3. Nutzungsrechte an der Software
Der Anbieter räumt dem Kunden mit vollständiger Zahlung ein zeitlich unbefristetes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht ein, die überlassene Software im eigenen Unternehmen auf dem vereinbarten Gerät zu nutzen. Die Zahl der Nutzer ist nicht begrenzt.
Das Nutzungsrecht bleibt vom Bestehen eines Betreuungsvertrages unberührt: Es endet nicht mit dessen Kündigung. Eine Weitergabe der Software an Dritte, eine Vermietung sowie die Nutzung für Dritte im Wege der Auftragsdatenverarbeitung bedürfen der vorherigen Zustimmung des Anbieters. Dekompilierung ist nur in den Grenzen des § 69e UrhG zulässig.
Auf Wunsch des Kunden wird der Quellcode bei einem Treuhänder hinterlegt. Die Einzelheiten — Herausgabefälle, Notfalllizenz, Aktualisierung und Kosten — werden in einer gesonderten Vereinbarung geregelt; ohne eine solche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes.
4. Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Anbieters sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistungserbringung zustande.
5. Leistungserbringung
Der Anbieter erbringt seine Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach dem aktuellen Stand der Technik. Leistungstermine sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindlich.
6. Vergütung und Zahlung
Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Der Anbieter ist derzeit Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG; Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen und nicht berechnet. Die genannten Beträge sind insoweit Endpreise. Entfällt die Kleinunternehmerregelung während der Vertragslaufzeit, gelten die vereinbarten Beträge als Nettobeträge; die gesetzliche Umsatzsteuer wird ab diesem Zeitpunkt zusätzlich berechnet und gesondert ausgewiesen.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt die für die Leistungserbringung erforderliche Infrastruktur (Netzwerkzugang, Stellfläche, Stromanschluss) rechtzeitig zur Verfügung und benennt einen Ansprechpartner.
Der Kunde sichert die auf dem System verarbeiteten Daten regelmäßig, mindestens täglich, in maschinenlesbarer Form. Der Anbieter richtet dafür auf Wunsch ein verschlüsseltes Backup ein; die Verantwortung für die Durchführung und Prüfung der Sicherung bleibt beim Kunden.
Vom System erzeugte Antworten, Zusammenstellungen und Auswertungen sind Vorschläge. Der Kunde prüft sie anhand der Originalunterlagen vor ihrer Verwendung im Betrieb oder gegenüber Dritten. Fachliche Entscheidungen, technische Freigaben und die Bewertung von Vertrags- und Projektfragen bleiben Aufgabe des fachkundigen Personals des Kunden.
8. Gewährleistung
Für die dauerhaft überlassene Software gilt Kaufrecht (§ 453 BGB), für die Einrichtung Werkvertragsrecht, für die laufende Betreuung Dienstvertragsrecht. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Übergabe der Software bzw. ab Abnahme der Einrichtung. Unberührt bleiben Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistig verschwiegener Mängel sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Der Anbieter schuldet keine bestimmte inhaltliche Richtigkeit der vom System erzeugten Vorschläge und Auswertungen. Geschuldet ist die vertragsgemäße Funktion der Software; die fachliche Prüfung und Freigabe der Ergebnisse obliegt dem Kunden.
Die vom Kunden erworbene Hardware unterliegt der gesetzlichen Gewährleistung des Verkäufers sowie einer etwaigen Herstellergarantie. Verschleiß, unsachgemäße Nutzung und höhere Gewalt sind von der Gewährleistung des Anbieters ausgenommen.
9. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dasselbe gilt bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie und im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden (§ 7) für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.
10. Vertraulichkeit und Datenschutz
Der Anbieter behandelt alle im Rahmen der Leistungserbringung bekannt gewordenen Informationen vertraulich. Das gilt insbesondere für Vertragsunterlagen, Spezifikationen und sonstige Unterlagen des Kunden oder seiner Auftraggeber, auch soweit sie Schutzvermerke tragen. Eine Weitergabe an Dritte, eine Verwertung für eigene Zwecke und eine Verwendung als Referenz erfolgen nicht.
Überlässt der Kunde dem Anbieter Unterlagen zur Prüfung, werden diese ausschließlich zum vereinbarten Zweck verarbeitet und nach Abschluss der Prüfung gelöscht; auf Verlangen wird die Löschung schriftlich bestätigt. Der Kunde stellt sicher, dass er zur Überlassung berechtigt ist und etwaige Genehmigungen seiner Auftraggeber vorliegen.
Sofern personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
11. Laufzeit und Kündigung
Verträge über die laufende Betreuung haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
Nach Vertragsende bleibt die überlassene Software auf dem Gerät des Kunden lauffähig. Es entfallen die Betreuung, die Aufnahme neuer Unterlagen und die Bereitstellung von Updates. Auf Wunsch wird der Datenbestand als geordnete Ordnerstruktur in offenen Formaten übergeben.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sollen in Textform erfolgen. Individuelle Vertragsabreden haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 305b BGB).
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.